Covid-19 Massnahmen

Reitanlagen sind von der Sperrstunde zwischen 19:00 und 6:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ausgenommen.

" Nachdem der Bund die Reithallen von der Schliessung ausdrücklich ausgenommen hat, können diese somit ab heute in den Kantonen Aargau, Luzern und Schwyz ihren Betrieb – selbstverständlich unter Anwendung der erforderlichen Schutzmassnahmen bzw. der massgebenden Schutzkonzepte – wieder ohne Einschränkungen aufnehmen."
(Quelle: https://www.zkv.ch/2-uncategorised/410-covid-updates)


Wichtig: Es dürfen sich maximal je fünf Personen in der Halle und fünf Personen auf dem Aussenplatz aufhalten.

 Es dürfen sich maximal je fünf Personen in der Halle und fünf Personen auf dem Aussenplatz aufhalten.

Begleitpersonen und Zuschauer sollen möglichst zu Hause bleiben.

Die Benutzung der Anlage ist zwingend im Vereinskalender einzutragen. Es sind alle Personen namentlich aufzuführen. Zudem ist anzugeben, ob in der Halle oder auf dem Aussenplatz trainiert wird.

Des Weiteren gelten die bekannten Schutzmassnahmen des Bundes.

Bei Fragen oder Unklarheiten helfen wir gerne weiter.